Inhaltsverzeichnis:
- Behindertenparkplätze in Esslingen
- Beantragung eines EU-Parkausweises für Behinderte
- Rechte mit einem EU-Parkausweis für Behinderte
- Orangefarbener Parkausweis
- Kommentare
Behindertenparkplätze in Esslingen
Adresse | PLZ | Stadt/Gemeinde | Ortsteil | Anz. | Weitere Infos |
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Abt-Fulrad-Str. 2 | 73728 | Esslingen | Stadtmitte | 2 | Esslingen Innenstadt; Nähe: Bürgeramt Stadt Esslingen |
Blumenstr. 19 | 73728 | Esslingen | Stadtmitte | 1 | Esslingen Innenstadt; vor der Praxis für Orthopädie, Dr. Czech; Nähe: Charlottenplatz |
Dettinger Str. 17 | 73230 | Kirchheim | Stadtmitte | 1 | Kirchheim Innenstadt; südlich der Fußgängerzone; Halteverbot: Mo-Fr: 19:00-5:00 Uhr und Sa-Mo: 17:00-5:00 Uhr |
Hindenburgstr. 160 | 73730 | Esslingen | Oberesslingen | 1 | Oberesslingen; vor der Praxis für Orthopädie, Dr. Reinhard |
Kanalstr. 12-14 | 73728 | Esslingen | Stadtmitte | 1 | Esslingen Stadtmitte; Nähe: Mensa Hochschule Esslingen und Kommunales Kino Esslingen |
Katharinenstr. 33 | 73728 | Esslingen | Stadtmitte | 1 | Esslingen Stadtmitte; Nähe: Gemeinschaftspraxis für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Dr. Hayd, Dr. Gaukler & Dr. Oßwald; Hautarztpraxis Esslingen, Dr. Sohl & Dr. Renner; Praxis für Allgemeinmedizin, Dr. Schubert & Dr. Kirsch; Mo-Fr: 8:00-18:30 Uhr, Sa: 8:00-13:00 Uhr |
Kesselwasen 17 | 73728 | Esslingen | Stadtmitte | 2 | Esslinger Innenstadt; Nähe: Stadtpark „Maille“ |
Mühlstr. 6 | 73728 | Esslingen | Stadtmitte | 2 | Esslingen Stadtmitte; vor dem „Merkel’sches Schwimmbad“ |
Neuffenstraße 2 | 73240 | Wendlingen | Stadtmitte | 1 | Wendlingen Innenstadt; vor der Postfiliale „Fil &Chris Luftballondeko“; Nähe: Rathaus, Stadtverwaltung, Treffpunkt Stadtmitte und Stadtbücherei |
Obertorstr. 25 | 73728 | Esslingen | Stadtmitte | 1 | Esslingen Stadtmitte; an der Hochschule Esslingen; Nähe: „Merkel’sches Schwimmbad“; Wolfstor (Beginn Küferstr.) |
Ottilienplatz 15 | 73728 | Esslingen | Stadtmitte | 1 | Esslingen Innenstadt; Nähe: Wolfstor (Beginn Küferstr.) und ev. Gemeindehaus am Blarerplatz; Mo-Sa: 8:00-19:00 Uhr |
Plochinger Str. 115 | 73730 | Esslingen | Oberesslingen | 4 | Oberesslingen; private Parkplätze für Besucher*innen des „Lammgarten“ (Ärzte- und Einkaufszentrum in Oberesslingen) |
Ritterstr. 17 | 73728 | Esslingen | Stadtmitte | 2 | Esslinger Innenstadt; neben der Einfahrt zum Parkhaus “Küferstraße/Altstadt” |
Römerstr. 7 | 73732 | Esslingen | Liebersbronn | 2 | Esslingen Liebersbronn; Parkplätze gegenüber vom „Restaurant Jägerhaus“; direkt am Schurwald gelegen (Spaziermöglichkeit) |
Beantragung eines EU-Parkausweises für Behinderte
Voraussetzung für die Beantragung eines (EU-)Parkausweis für Behinderte (blauer Ausweis) ist neben einer amtlich festgestellten Schwerbehinderung die Erfüllung einer der folgenden Kriterien:
- außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
- blind (Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
- beidseitige Amelie oder Phokomelie bzw. vergleichbare Funktionseinschränkungen
Die Beantragung des Ausweises erfolgt bei festgestelltem Merkzeichen aG oder BI formlos bei die jeweilige Straßenverkehrsbehörde. Andernfalls muss ein „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrs-Ordnung…“ (Amt für besondere Hilfen: „Anträge und Merkblätter“) gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen für den Parkausweis sind:
- Schwerbehindertenausweis oder Antrag auf Ausnahmegenehmigung (s.o.)
- Passbild (nicht erforderlich bei Kindern unter 16 Jahren)
- bei Vertretung:
- Vollmacht
- Personalausweis der antragstellenden Person
Weitere Informationen sowie Ermittlung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde über das Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de/… )
Rechte mit einem EU-Parkausweis für Behinderte
Für Inhaber des blauen (EU-)Parkausweises gelten in Deutschland folgende Parkerleichterungen (falls es in der Nähe keine „bessere“ Parkmöglichkeit gibt):
- Parken auf sog. Behindertenparkplätzen (Parkplätze mit dem „Rollstuhlfahrersymbol“)
- Parken auf öffentlichen Parkplätzen ohne zeitliche Begrenzung und ohne Gebühr (Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten)
- Parken für bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe
- auf speziellen Parkplätzen für Anwohner*innen
- an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot gilt
- Überschreiten der auf dem Schild eines Zonenhalteverbots angegebenen Parkdauer
- Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
- Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände, wenn Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de/… )
Generell gelten die Bestimmungen nicht für private Parkplätze (z.B. auf Supermärkten). Hier obliegt es dem jeweiligen Eigentümer die Parkbedingungen festzulegen.
Zudem gilt es zu beachten, dass der blaue Parkausweis zwar in der ganzen EU gültig ist, es aber lokale Unterschiede bei den geltenden Parkerleichterungen gibt (Details zu den länderspezifischen Bedingungen).
Orangefarbener Parkausweis
Schwerbehinderte Menschen, die die Voraussetzungen für einen blauen Parkausweis nicht erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen orangefarbenen Parkausweis erhalten. Wichtig ist hier zu beachten, dass
- der orangefarbene Parkausweis nicht zum Parken auf sog. Behindertenparkplätzen (Parkplätze mit dem „Rollstuhlfahrersymbol“) berechtigt
- nur in Deutschland gültig ist, nicht aber in der EU
Weitere Informationen zu den nötigen Voraussetzungen für die Bewilligung eines solchen Parkausweises sowie die für diesen geltenden Parkerleichterungen finden sich auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de/… ).