Gehbehinderung: Behin­der­ten­park­plätze

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Behin­der­ten­park­plätze in Esslingen

AdressePLZStadt/GemeindeOrtsteilAnz.Weitere Infos
Abt-Fulrad-Str. 273728EsslingenStadt­mitte2Esslingen Innen­stadt; Nähe: Bürgeramt Stadt Esslingen
Blumenstr. 1973728EsslingenStadt­mitte1Esslingen Innen­stadt; vor der Praxis für Ortho­pädie, Dr. Czech; Nähe: Charlottenplatz
Dettinger Str. 1773230KirchheimStadt­mitte1Kirchheim Innen­stadt; südlich der Fußgän­gerzone; Halte­verbot: Mo-Fr: 19:00-5:00 Uhr und Sa-Mo: 17:00-5:00 Uhr
Hinden­burgstr. 16073730EsslingenOberesslingen1Oberesslingen; vor der Praxis für Ortho­pädie, Dr. Reinhard
Kanal­str. 12-1473728EsslingenStadt­mitte1Esslingen Stadt­mitte; Nähe: Mensa Hochschule Esslingen und Kommu­nales Kino Esslingen
Katha­ri­nenstr. 3373728EsslingenStadt­mitte1Esslingen Stadt­mitte; Nähe: Gemein­schafts­praxis für Kinder­heil­kunde und Jugend­me­dizin, Dr. Hayd, Dr. Gaukler & Dr. Oßwald; Hautarzt­praxis Esslingen, Dr. Sohl & Dr. Renner; Praxis für Allge­mein­me­dizin, Dr. Schubert & Dr. Kirsch; Mo-Fr: 8:00-18:30 Uhr, Sa: 8:00-13:00 Uhr
Kessel­wasen 1773728EsslingenStadt­mitte2Esslinger Innen­stadt; Nähe: Stadtpark „Maille“
Mühlstr. 673728EsslingenStadt­mitte2Esslingen Stadt­mitte; vor dem „Merkel’sches Schwimmbad“
Neuffen­straße 273240WendlingenStadt­mitte1Wendlingen Innen­stadt; vor der Postfi­liale „Fil &Chris Luftbal­londeko“; Nähe: Rathaus, Stadt­ver­waltung, Treff­punkt Stadt­mitte und Stadtbücherei 
Obertorstr. 2573728EsslingenStadt­mitte1Esslingen Stadt­mitte; an der Hochschule Esslingen; Nähe: „Merkel’sches Schwimmbad“; Wolfstor (Beginn Küferstr.)
Ottili­en­platz 1573728EsslingenStadt­mitte1Esslingen Innen­stadt; Nähe: Wolfstor (Beginn Küferstr.) und ev. Gemein­dehaus am Blarer­platz; Mo-Sa: 8:00-19:00 Uhr
Plochinger Str. 11573730EsslingenOberesslingen4Oberesslingen; private Parkplätze für Besucher*innen des „Lammgarten“ (Ärzte- und Einkaufs­zentrum in Oberesslingen)
Ritter­str. 1773728EsslingenStadt­mitte2Esslinger Innen­stadt; neben der Einfahrt zum Parkhaus “Küferstraße/Altstadt”
Römerstr. 773732EsslingenLiebers­bronn2Esslingen Liebers­bronn; Parkplätze gegenüber vom „Restaurant Jägerhaus“; direkt am Schurwald gelegen (Spazier­mög­lichkeit)

Beantragung eines EU-Parkaus­weises für Behinderte

Voraus­setzung für die Beantragung eines (EU-)Parkausweis für Behin­derte (blauer Ausweis) ist neben einer amtlich festge­stellten Schwer­be­hin­derung die Erfüllung einer der folgenden Kriterien:

  • außer­ge­wöhnlich gehbe­hindert (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
  • blind (Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
  • beidseitige Amelie oder Phoko­melie bzw. vergleichbare Funktionseinschränkungen

Die Beantragung des Ausweises erfolgt bei festge­stelltem Merkzeichen aG oder BI formlos bei die jeweilige Straßen­ver­kehrs­be­hörde. Andern­falls muss ein „Antrag auf Erteilung einer Ausnah­me­ge­neh­migung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßen­ver­kehrs-Ordnung…“ (Amt für besondere Hilfen: „Anträge und Merkblätter“) gestellt werden. Die erfor­der­lichen Unter­lagen für den Parkausweis sind:

  • Schwer­be­hin­der­ten­ausweis oder Antrag auf Ausnah­me­ge­neh­migung (s.o.)
  • Passbild (nicht erfor­derlich bei Kindern unter 16 Jahren)
  • bei Vertretung:
    • Vollmacht
    • Perso­nal­ausweis der antrag­stel­lenden Person

Weitere Infor­ma­tionen sowie Ermittlung der zustän­digen Straßen­ver­kehrs­be­hörde über das Service­portal Baden-Württemberg (www.service-bw.de/… )

Rechte mit einem EU-Parkausweis für Behinderte

Für Inhaber des blauen (EU-)Parkausweises gelten in Deutschland folgende Parkerleich­te­rungen (falls es in der Nähe keine „bessere“ Parkmög­lichkeit gibt):

  • Parken auf sog. Behin­der­ten­park­plätzen (Parkplätze mit dem „Rollstuhl­fah­rer­symbol“)
  • Parken auf öffent­lichen Parkplätzen ohne zeitliche Begrenzung und ohne Gebühr (Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten)
  • Parken für bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe 
    • auf spezi­ellen Parkplätzen für Anwohner*innen
    • an Stellen, an denen das einge­schränkte Halte­verbot gilt
  • Überschreiten der auf dem Schild eines Zonen­hal­te­verbots angege­benen Parkdauer
  • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatz­schild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
  • Parken während der Ladezeiten in Fußgän­ger­be­reichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freige­geben ist
  • Parken in ausge­wie­senen verkehrs­be­ru­higten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände, wenn Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unver­hält­nis­mäßig beeinträchtigen. 

Quelle: Service­portal Baden-Württemberg (www.service-bw.de/… )

Generell gelten die Bestim­mungen nicht für private Parkplätze (z.B. auf Super­märkten). Hier obliegt es dem jewei­ligen Eigen­tümer die Parkbe­din­gungen festzulegen. 

Zudem gilt es zu beachten, dass der blaue Parkausweis zwar in der ganzen EU gültig ist, es aber lokale Unter­schiede bei den geltenden Parkerleich­te­rungen gibt (Details zu den länder­spe­zi­fi­schen Bedin­gungen).

Orange­far­bener Parkausweis

Schwer­be­hin­derte Menschen, die die Voraus­set­zungen für einen blauen Parkausweis nicht erfüllen, können unter bestimmten Voraus­set­zungen einen orange­far­benen Parkausweis erhalten. Wichtig ist hier zu beachten, dass

  • der orange­farbene Parkausweis nicht zum Parken auf sog. Behinderten­parkplätzen (Parkplätze mit dem „Rollstuhl­fah­rer­symbol“) berechtigt
  • nur in Deutschland gültig ist, nicht aber in der EU

Weitere Infor­ma­tionen zu den nötigen Voraus­set­zungen für die Bewil­ligung eines solchen Parkaus­weises sowie die für diesen geltenden Parkerleich­te­rungen finden sich auf dem Service­portal Baden-Württemberg (www.service-bw.de/… ).

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