Kognitive Beeinträchtigung: Arbeit: Anlauf- und Informationsstellen

Inhalts­ver­zeichnis:

Infor­ma­tionen in leichter Sprache:

Integra­ti­onsamt im Kommu­nal­verband für Jugend und Soziales BW (KVJS)

Bei einer bestehenden Beschäf­tigung oder einer (geplanten) Selbst­stän­digkeit im allge­meinen Arbeits­markt ist für schwer­be­hin­derte Menschen das Integra­ti­onsamt KVJS einer der wichtigsten Ansprech­partner. Eine der Haupt­auf­gaben der Integra­ti­ons­ämter ist die sog. „Beglei­tende Hilfe im Arbeits­leben“, deren Ziel es ist die Beschäf­tigung schwer­be­hin­derter Menschen langfristig zu sichern und zu unter­stützen. Die „Beglei­tende Hilfe im Arbeits­leben“ umfasst u.a. folgende Leistungen: 

  • Beratung und Betreuung von Arbeit­nehmern
  • Beratung und Betreuung von Selbst­stän­digen
  • Ansprech­partner beim zusätz­lichen Kündigungsschutz
  • Schulungs- und Bildungsangebote 
  • Finan­zierung von erfor­der­lichen Hilfsmitteln
  • Finan­zierung einer Arbeits­as­sistenz (im Bedarfsfall)
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • Wohnungs­hilfen für eine Wohnungs­an­passung, so dass die Wohnung zum Erreichen des Arbeits­platzes selbständig verlassen werden kann 

Die Leistungen des Integra­ti­ons­amtes stellen eine Ergänzung zu den Leistungen der Rehabi­li­ta­ti­ons­träger (Deutsche Renten­ver­si­cherung, Bundes­agentur für Arbeit sowie die Träger der gesetz­lichen Kranken- und Unfall­ver­si­cherung…) dar. Eine genaue Abgrenzung der Zustän­digkeit ist für den Betrof­fenen oft nicht immer ganz einfach. Daher ist es im Zweifelsfall Aufgabe der Kosten­träger die Zustän­digkeit zu klären.

Integra­ti­ons­fach­dienste (IFD)

Die Integra­ti­ons­fach­dienste (www.ifd-bw.de) beraten und unter­stützen schwer­be­hin­derte Menschen im Arbeits­leben, der Arbeits- oder Ausbildungs­platzsuche. Zusätzlich sind sie auch Ansprech­partner für Arbeitgber schwer­behinderter Menschen. Die Leistungen der IFD werden hierbei nicht nur vom Integra­ti­onsamt sondern auch von der Agentur für Arbeit und anderen Rehabilitations­trägern in Anspruch genommen. 

Bundes­agentur für Arbeit

Für schwer­be­hin­derte Menschen, die den (Wieder-)Einstieg ins Berufs­leben oder die Abwendung eine bevor­ste­henden Arbeits­lo­sigkeit suchen, ist die Bundes­agentur für Arbeit oft der erste Ansprech­partner. Da es gerade im Bereich der sog. „Leistungen zur Teilhabe am Arbeits­leben“ vielfältige Unter­stüt­zungs­mög­lich­keiten durch die Bundes­agentur für Arbeit gibt, sollte man sich hier indivi­duell beraten lassen:

Neben der Bundes­agentur für Arbeit können für die beruf­liche Einglie­derung auch andere Rehabi­li­ta­ti­ons­träger wie z.B. die Deutsche Renten­ver­si­cherung oder die gesetz­liche Kranken­ver­si­cherung zuständig sein. Da die Entscheidung der Zustän­digkeit für Betroffene oft recht schwierig ist, sind alle Rehabi­li­ta­ti­ons­träger dazu verpflichtet Menschen mit einer Behin­derung über alle möglichen Rehabilitations­maßnahmen zu informieren.

Inklu­si­ons­un­ter­nehmen

Inklu­si­ons­un­ter­nehmen (www.iubw.de) bieten schwer­be­hin­derten Menschen mit einem erhöhten Förder­bedarf die Möglichkeit sich im allge­meinen Arbeits­markt zu beweisen. Ziel ist es dabei die Beschäf­tigten durch eine indivi­duelle arbeits­be­glei­tende Betreuung und Unter­stützung für eine „normale“ Stelle im allge­meinen Arbeits­markt zu quali­fi­zieren. Inklu­si­ons­un­ter­nehmen sind somit als Binde­glied zwischen den Werkstätten für behin­derte Menschen und dem allge­meinen Arbeitsmarkt. 

Werkstätten für behin­derte Menschen (WfbM)

Werkstätten für behin­derte Menschen (WfbM) bieten Schwer­be­hin­derten, die aufgrund ihrer Behin­derung (aktuell) keine Chance im allge­meinen Arbeits­markt haben, die Möglichkeit einer produk­tiven Tätigkeit nachzu­gehen. Neben einer beruf­lichen Förderung ist auch die persön­liche (Weiter-)Entwicklung ein wichtiger Aspekt der Arbeit in einer Werkstatt.

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